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Sicherungsmaßnahmen für verlegte Stromkabel eines Verkaufsstands

Die Betreiberin eines Verkaufsstands hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen – wie Abdeckmatten – keine neuen Stolpergefahren begründet werden, weil sie im Randbereich wellig sind bzw. vom Boden abstehen und von in dichtem Gedränge aus einem großen Fußballstadion strömenden Zuschauern kaum wahrzunehmen sind.

In diesem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 7.5.2021 war ein Stadionbesucher gefallen und hatte sich verletzt. Es war allerdings umstritten, ob er über die Gummimatte oder nur in deren Nähe gestürzt war. Dem Verunfallten stand gegenüber der Standbetreiberin ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Er musste sich allerdings ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen.

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